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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Stand: April 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der MK zehndreißig GmbH, Erdbergstraße 10, 1030 Wien, FN 572596 d, Handelsgericht Wien (nachfolgend „Sponsora“), und den Nutzerinnen und Nutzern der Plattform sponsora.at.

1.2. Nutzer im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG. An Verbraucher richtet sich das Angebot nicht.

1.3. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn Sponsora ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Leistungen von Sponsora

2.1. Sponsora betreibt eine Online-Plattform, auf der Projektbetreiber (z. B. Veranstalter, Creators, Medienformate) Sponsoring-Möglichkeiten präsentieren und Unternehmen (Sponsoren) Sponsoring-Pakete anfragen können.

2.2. Sponsora erbringt als Vermittler ausschließlich folgende Leistungen:

  • Redaktionelle Aufbereitung und Präsentation von Projekten auf der Plattform
  • Vermittlung zwischen Projektbetreiber und potenziellem Sponsor
  • Unterstützung bei der Paketgestaltung, Angebotsstruktur und Erstkommunikation
  • Optional: Abwicklungsunterstützung bis zum Vertragsschluss

2.3. Der eigentliche Sponsoring-Vertrag kommt ausschließlich zwischen Projektbetreiber und Sponsor zustande. Sponsora ist nicht Partei dieses Vertrags und tritt weder als Veranstalter, Agentur im klassischen Sinne, noch als Garant auf.

3. Zustandekommen des Vertrags mit Sponsora

3.1. Die Präsentation von Projekten und Paketen auf der Plattform stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Anfrage.

3.2. Ein Vertrag zwischen Sponsora und einem Sponsor bzw. einem Projektbetreiber kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch beidseitige Unterzeichnung einer Projektpartner-Vereinbarung zustande.

4. Vergütung & Provision

4.1. Für die Nutzung der Plattform auf Sponsoren-Seite fallen grundsätzlich keine Gebühren an; die Anfrage über die Plattform ist kostenfrei.

4.2. Sponsora finanziert sich über eine Vermittlungsprovision, die vom Projektbetreiber getragen wird. Die Höhe und Fälligkeit der Provision werden in der jeweiligen Projektpartner-Vereinbarung individuell festgelegt.

4.3. Sofern ausdrücklich vereinbart, können einzelne Leistungen (z. B. erweiterte redaktionelle Aufbereitung, Paket-Design, Aftermovie-Vermittlung) gesondert abgerechnet werden. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

4.4. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.

5. Pflichten der Nutzer

5.1. Projektbetreiber sichern zu, dass die von ihnen auf der Plattform bereitgestellten Angaben (Beschreibung, Reichweiten, Termine, Pakete, Preise, Bildmaterial) vollständig, richtig und frei von Rechten Dritter sind. Sie stellen Sponsora in vollem Umfang von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung resultieren.

5.2. Sponsoren verpflichten sich, die über die Plattform gewonnenen Informationen über Projekte und Projektbetreiber vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Prüfung und Anbahnung eines Sponsoring-Engagements zu verwenden.

5.3. Beiden Seiten ist es untersagt, unter Umgehung der Plattform vermittelte Kontakte zur eigenen Vorteilsnahme zu nutzen und damit eine Provisionspflicht zu umgehen, sofern die Kontaktanbahnung nachweislich durch Sponsora erfolgt ist.

6. Haftung

6.1. Sponsora haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sponsora nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht und der Höhe nach beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

6.2. Sponsora haftet nicht für die tatsächliche Durchführung, Qualität oder den Erfolg eines Projekts. Insbesondere übernimmt Sponsora keine Gewähr für zugesagte Reichweiten, Teilnehmerzahlen, Medienwerte, Termine oder sonstige vom Projektbetreiber zugesicherte Gegenleistungen.

6.3. Sponsora haftet nicht für Schäden, die einem Sponsor dadurch entstehen, dass ein Projekt verschoben, abgesagt oder nicht wie beschrieben durchgeführt wird. Etwaige Ansprüche richten sich ausschließlich gegen den jeweiligen Projektbetreiber.

7. Geistiges Eigentum

7.1. Die Plattform sowie die darauf veröffentlichten Inhalte sind urheberrechtlich und/oder marken-, design- und wettbewerbsrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Sponsora bzw. des jeweiligen Rechteinhabers zulässig.

7.2. Projektbetreiber räumen Sponsora ein einfaches, übertragbares, zeitlich auf die Laufzeit der Zusammenarbeit und bis zu zwölf Monate darüber hinaus befristetes Nutzungsrecht an den von ihnen bereitgestellten Inhalten ein, soweit dies für den Betrieb und die Bewerbung der Plattform (inkl. Social Media) erforderlich ist.

8. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen nicht-öffentlichen Informationen (insbesondere Konzepte, Reichweitenzahlen, Preise, Interna) vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus für die Dauer von drei Jahren.

9. Datenschutz

Sponsora verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung. Im Falle der Vermittlung eines Sponsoring-Deals werden die erforderlichen Kontaktdaten zwischen den Parteien ausgetauscht; beide Parteien werden selbständig Verantwortliche im Sinne der DSGVO.

10. Laufzeit und Beendigung

10.1. Einzelne Vermittlungsaufträge enden mit Erreichen des vereinbarten Zwecks (z. B. Abschluss des Sponsoring-Vertrags) oder durch schriftliche Beendigung beider Parteien.

10.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11. Änderungen dieser AGB

Sponsora ist berechtigt, diese AGB anzupassen, insbesondere um sie an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder Geschäftsmodell anzupassen. Änderungen werden den Nutzern mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht ein Nutzer nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

12.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Fragen zu den AGB oder zu einer laufenden Zusammenarbeit? Schreib uns unter hallo@sponsora.at.

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